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Donnerstag, 26. Januar 2012 | Alter: 117 Tage | Quelle: fn-press
Das Fast Track-Verfahren ist in den FEI-Regeln vorgesehen und umgeht eine mündliche Verhandlung vor dem FEI-Tribunal. Es kann dann angewandt werden, wenn es sich um verbotene Medikation handelt und der betroffene Reiter erstmals auffällig wurde. Bei Doping und bei wiederholten Verstößen kommt das Schnellverfahren nicht zur Anwendung.||fn-press
Ordnungsverfahren des Weltverbandes FEI
Warendorf - Wegen einer positiven Medikationskontrolle musste sich der deutsche Springreiter Rolf Moormann (Großenkneten) vor dem Weltverband FEI verantworten. Bei seinem Pferd Londinium war im Rahmen einer Medikationskontrolle beim CSI*** Hannover die verbotene Substanz Salicylsäure (Schmerzmittel) festgestellt worden. Die FEI hatte in einem sogenannten Schnellverfahren („Fast Track“) entschieden, dass der Reiter eine Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro zu zahlen und die Verfahrenskosten zu tragen habe.Das Fast Track-Verfahren ist in den FEI-Regeln vorgesehen und umgeht eine mündliche Verhandlung vor dem FEI-Tribunal. Es kann dann angewandt werden, wenn es sich um verbotene Medikation handelt und der betroffene Reiter erstmals auffällig wurde. Bei Doping und bei wiederholten Verstößen kommt das Schnellverfahren nicht zur Anwendung.||fn-press











